Allgemeine Geschäftsaufnahmebedingungen des Hotel Goldene Steig
Klostersteige 4, 87435 Kempten
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist geschlossen, sobald das Zimmer/ die Zimmer bestellt und vom Hotel Goldene Steig Kempten bestätigt wurde(n).
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels Goldene Steig Kempten in Textform.
§ 2 OPTION, VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel Goldene Steig Kempten und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden mit dem Hotel Goldene Steig Kempten zustande. Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
2.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
2.3 Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel Goldene Steig Kempten behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten.
2.4 Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
2.5 Alle Ansprüche gegen das Hotel Goldene Steig Kempten verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel Goldene Steig Kempten ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel Goldene Steig Kempten verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels Goldene Steig Kempten zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Goldene Steig Kempten beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel Goldene Steig Kempten verauslagt werden.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel Goldene Steig Kempten das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen
3.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.6 Das Hotel Goldene Steig Kempten kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels Goldene Steig Kempten oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.7 Die Rechnungen des Hotels Goldene Steig Kempten ohne Fälligkeitsdatum sind entweder am Tag der Anreise fällig (bei Gruppen ab 3 Zimmern, entscheidet das Hotel) oder können am Tag der Abreise ab 8:00 Uhr beglichen werden.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Rechnung (Firmen mit Kostenübernahme), Barzahlung, Eurocash und Kreditkartenzahlung (Mastercard, Visa).
3.8 Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen.
3.9.Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.10 Das Hotel Goldene Steig Kempten ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
§ 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Goldene Steig Kempten geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Goldene Steig Kempten der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel Goldene Steig Kempten und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Goldene Steig Kempten auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Goldene Steig Kempten einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Goldene Steig Kempten den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Goldene Steig Kempten hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Goldene Steig Kempten den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen.
4.4. Stornobedingungen Hotel Goldene Steig Kempten
Bei vorzeitiger Abreise oder Rücktritt von der Reise (Stornierung Ihres Aufenthaltes durch schriftliche Erklärung) fallen folgende Stornogebühren an:
- Im Falle der vorzeitigen Abreise ist der Gast bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 70 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag, und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
- Rücktritt der Reise bei Einzelreisenden bis 3 Nächte:
- bis 3 Tage vor Anreise fallen keine Stornogebühren an
- bis 2 Tage vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 1 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
- am Anreisetag: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Rücktritt der Reise bei Gruppenreisen ab 7 Zimmern und / oder einem Aufenthalt ab 3 Nächte:
- bis 21 Tage vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren
- ab 20 bis 8 Tage vor dem Ankunftstag: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 3 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 2 Tage vor Anreise und bis zum Anreisetag: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.
§ 5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Goldene Steig Kempten in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels Goldene Steig Kempten mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels Goldene Steig Kempten mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.10 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Goldene Steig Kempten ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel Goldene Steig Kempten berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel Goldene Steig Kempten nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel Goldene Steig Kempten begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Goldene Steig Kempten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels Goldene Steig Kempten zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels Goldene Steig Kempten begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Goldene Steig Kempten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel Goldene Steig Kempten kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel Goldene Steig Kempten haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Goldene Steig Kempten beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels Goldene Steig Kempten beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung des Hotels Goldene Steig Kempten steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
7.2.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Goldene Steig Kempten auftreten, wird das Hotel Goldene Steig Kempten bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu Beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Goldene Steig Kempten dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter des Hotels Goldene Steig Kempten, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selbst verursacht werden.
Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann das Hotel Hotels Goldene Steig Kempten nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde.
Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.
7.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz für sein Fahrrad, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Fahrräder, auf dem dafür vorgesehen Stellplatz - oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Goldene Steig Kempten nicht.
7.6 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel Goldene Steig Kempten kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen.
Das Hotel Goldene Steig Kempten haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
Stand Januar 2024